FÄLLT AUS
Donnerstag
23.12.21

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SCHOOL´S OUT Party

Wann:
23.12.2021

Einlass:
21:00 Uhr

Beginn:
21:00

Veranstaltungsort:
Zeche Bochum
Prinz-Regent-Str. 50-60
44795 Bochum
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FÄLLT AUS

Stand 16.12.21
Laut der neusten Coronaschutzverordnung muss die Zeche bis zum 12.01.22 geschlossen bleiben.

Alles einsteigen.. und ab zur Zeche!

Zum Ferienstart heißt es School´s Out Party in der Zeche Bochum. Hier wird der Beginn der Weihnachtsferien richtig gefeiert!

Ihr wollt als Schuljahrgang eure Abikasse auffüllen? Dann meldet euch bei uns!
Schreibt uns dazu eine Mail an buero@zeche.com. Ihr erhaltet von uns einen Code speziell für eure Schule.

Main: Charts / House / Mashup
Club: HipHop / Dancehall

Los geht’s ab 21:00 Uhr, Einlass ab 16 Jahren (mit gültigem Erziehungsauftrag).
EUR 6,00 €

Tickets

Tickets gibt es nur online – Es wird keine Abendkasse geben!

Einlass

Seit dem 24.11.2021 gilt 2G+ für den Eintritt in Discotheken
Das bedeutet:
Ihr müsst entweder

  • durchgeimpft sein ODER
  • zu der Gruppe der Genesenen gehören
  • UND benötigt zusätzlich einen negativen Test (von zertifizierter Stelle)

In jedem der beiden Fälle brauchen wir einen entsprechenden Nachweis von euch, den ihr beim Einlass vorzeigt:

  • Von Genesenen benötigen wir einen positiven Corona-Test, der mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt.
  • Vollständig Immunisierte, deren zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, können ihren Impfpass oder die entsprechenden verifizierten Einträge in der CovPass- oder Corona Warn-App vorzeigen.Als Testnachweis gilt:
  • PCR-Getestete brauchen die Bescheinigung eines Testzentrums über einen negativen PCR COVID Test (digital oder schriftlich), der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt.
  • Antigen-Schnelltest-Getestete benötigen einen, durch eine offiziell zertifizierte Teststelle abgenommenen Test, der bei der Einlasskontrolle nicht älter als 24 h sein darf. Es gilt der Zeitpunkt der Testentnahme.

!! Neue Regelung für Schüler:

(Stand 26.11.21, Gesundheitsamt Bochum)
Der Schülerausweis gilt nicht mehr als Testnachweis!! Schüler benötigen ebenfalls zusätzlich einen PCR-(nicht älter als 48h) oder Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24h).

In beiden Fällen benötigen wir zudem ein amtliches Dokument, wie z.B. euren Personalausweis oder Reisepass, damit wir eure Bescheinigungen zweifelsfrei zuordnen können.

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!! Personen, die sich nicht an die Vorschriften halten oder alkoholisiert anreisen, werden ohne Rückerstattung abgewiesen.