Seit dem 24.11.2021 gilt für alle für den Eintritt in Discotheken 2G +
Das bedeutet:

Ihr müsst entweder:

  • durchgeimpft sein ODER
  • zu der Gruppe der Genesenen gehören
  • UND benötigt zusätzlich einen negativen Test

In jedem der beiden Fälle brauchen wir einen entsprechenden Nachweis von euch, den ihr beim Einlass vorzeigt:

  • Von Genesenen benötigen wir einen positiven Corona-Test, der mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt.
  • Vollständig Immunisierte, deren zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, können ihren Impfpass oder die entsprechenden verifizierten Einträge in der CovPass- oder Corona Warn-App vorzeigen.Als Testnachweis gilt:
  • PCR-Getestete brauchen die Bescheinigung eines Testzentrums über einen negativen PCR COVID Test (digital oder schriftlich), der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt.
  • Antigen-Schnelltest-Getestete benötigen einen, durch eine offiziell zertifizierte Teststelle abgenommenen Test, der bei der Einlasskontrolle nicht älter als 24 h sein darf

In beiden Fällen benötigen wir zudem ein amtliches Dokument, wie z.B. euren Personalausweis oder Reisepass, damit wir eure Bescheinigungen zweifelsfrei zuordnen können.